Stammdaten
Kundenstammdaten
Im Adressenstamm können nach Auswahl eines Kunden im Unterreiter Kontokorrente über den Button Bearbeiten die Zolldaten eingegeben werden.


Die Felder für die Zolldaten findet man unten rechts im Bereich Details.

Sollten diese vier (4) Felder nicht dort sein, könnte es sein, dass diese noch ausgeblendet sind.
Um die Felder einzublenden, klickt man in dem aktuellen Fenster oben rechts auf das “🔧”- Symbol und auf “Layout des Dialogs ändern“
Dort kann man dann unter dem Register “Ausgeblendete Elemente” die Felder suchen und per Drag and Drop in den Detail-Bereich ziehen.

Hat das Hinzufügen funktioniert, müsste der Detail-Bereich nun so aussehen:

Die dort eingetragen Daten werden dann beim Erstellen eines Belegs direkt in die dortigen Zolldaten-Felder eingetragen. Sind im Kundenstamm keine Zolldaten hinterlegt, bleiben diese im Beleg leer und müssen dort vor dem Export gepflegt werden.
Artikelstammdaten
Im Artikelstamm können nach Auswahl eines Artikels im Unterreiter Intrastat / ElektroG die für den Export benötigten Felder Gefahrengutnummer und Präferenz gepflegt werden. Diese befinden sich im Bereich Intrastatdaten ganz unten (ggf. nach unten scrollen). Ebenfalls müssen die Felder Warennummer, Ursprungsregion, Ursprungsland und Eigenmasse gepflegt werden.

Sind diese Felder im Artikelstamm leer, so sind diese auch im Beleg leer und müssen dort ggf. vor dem Export gepflegt werden.
Bitte beachten!
Es müssen das Netto- und Bruttogewicht gepflegt werden, damit der Zollexport funktioniert.
Das Nettogewicht ist das Feld Gewicht (Kg) im Reiter Eigenschaften und Lager.
Das Bruttogewicht ist das (bereits ausgefüllte) Feld Eigenmasse (Kg) im Reiter Intrastat / ElektroG.
Lagerstammdaten
Das Zolllager sorgt dafür, dass für die jeweilige Position keine Ausfuhrerklärung erstellt wird. Hintergrund: Ein Zolllager ist ein unter zollamtlicher Überwachung stehender Lagerort, in dem Nicht-Unionswaren (oder bestimmte Unionswaren) gelagert werden können. Waren im Zolllager gelten zollrechtlich noch nicht als in den freien Verkehr überführt. Sie sind bereits unter zollamtlicher Kontrolle. Wenn sie aus dem Zolllager heraus ins Ausland verbracht werden, erfolgt dies meist über ein anderes Zollverfahren (z. B. Wiederausfuhr oder Verbringung in ein anderes Zolllager), nicht über eine klassische Ausfuhranmeldung aus dem freien Verkehr. Wenn für die Zolllagerware bereits ein zollrechtliches Verfahren läuft, würde eine zusätzliche Ausfuhranmeldung nicht nur unnötig sein, sondern ggf. sogar zu Widersprüchen im Zollsystem führen. Es geht hier also um grenzüberschreitendes Streckengeschäft.
Um ein Lager als Zolllager zu definieren, gibt es ein zusätzliches Feld im Lagerstamm, welches ggf. über den Schraubenschlüssel eingeblendet werden muss:

Sobald der Haken „Zolllager“ gesetzt wurde, werden Positionen, welche ein Zolllager hinterlegt haben, nicht mehr in der Exportdatei aufgeführt.
Die Einstellung für das Zolllager wird pro Lager getroffen.